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grundsätzliche Informationen

Für den Betrieb unserer Drohnen, sogenannten “unmaned arial vehicle” auch “UAV” genannt, gelten in Deutschland strenge Bestimmungen und Vorgaben, die wir bei unserer täglichen Arbeit stets einhalten müssen. Für den gewerblich genutzten Einsatz von unseren Drohnen hat uns  das zuständigen Regierungspäsidium in Karlsruhe eine allgemeine Aufstiegsgenehmigung für Baden-Württemberg erteilt. Gleiches gilt für Bayern und Nordrhein Westfalen, hier sind wir im Besitz einer allgemeinen Aufstiegsgenehmigung des Luftamtes Südbayern die von der Luftfahrtbehörde in Düsseldorf übernommen wurde. Sollten eventuelle Flüge nicht innerhalb dieser Genehmigungen erledigt werden können, beantragen wir kurzfristig eine entsprechende Einzelgenehmigung mit der wir im gesamten Bundesgebiet tätig sind.

Selbstverständlich haben wir eine Betriebshaftpflicht- sowie eine Luftfahrthaftpflichtversicherung für den gewerblichen Betrieb unserer Drohnen abgeschlossen.
        
      

Wir setzen grundsätzlich nur erfahrene Piloten ein und unsere Drohnen haben eine Vielzahl von Sicherheitsfunktionen

Unsere Piloten haben alle erfolgreich die Prüfung zum "Dobrindt-Drohnenführerschein" abgelegt. Unabhängig vom Startgewicht (gesetzl. Vorschrift erst ab 2kg) haben alle unsere Piloten den Kenntnisnachweis nach $21a, Abs.4, Satz3, Nr.2 der Luftverkehrsordnung erbracht. Selbstverständlich haben unsere Piloten mehrere hundert Stunden Erfahrung mit den von uns eingesetzten Koptern und deren Elektronik.

Bei unseren Aufträgen verzichten wir bewusst auf den Einsatz von sogenannten Quadrokoptern. Grundsätzlich kommen bei uns nur Systeme mit 6 (Hexa-) oder mehr Motoren/Propeller zum Einsatz. Hierdurch sind wir in der Lage unsere Systeme sicher zu landen auch wenn durch Propellerbruch oder Motorausfall ein Problem auftauchen sollte. Die Lagekontrolle erkennt sofort das Problem und die Steuerung der verbleibenden Motoren gleicht das Problem zuverlässig aus. Bei Funktionstests sind wir unseren “großen 8er” mit drei abgeschalteten Motoren sicher gelandet.

Wir konfigurieren vor Ort stets mindestens zwei Notlandeplätze, die beispielsweise bei einem Funkausfall automatisch angesteuert werden. Wird nicht innerhalb von wenigen Sekunden am Notlandeplatz die Kontrolle übernommen, landet die Drohne selbstständig mit einer vorher definierten Maximalgeschwindigkeit.

Im Rahmen unserer Genehmigungen und nicht zuletzt aus versicherungstechnischen Gründen, gelten folgende Grundsätze bei unserer Arbeit:

  • wir benötigen das Einverständnis des Grundstückseigentümers bzw. -betreibers auf dessen Grundstück wir Starten und Landen können.
  • wir benötigen eine Fläche von ca. 3 x 3 Metern als Start- bzw. Landeplatz, der bei Bedarf abgesperrt werden kann.
  • Keine Flüge über Personen!
  • Wir fliegen nur Manöver, bei denen wir unsere Fluggeräte im Sichtfeld betreiben können (Sichtflug).
  • Es werden bei Videoaufnahmen stets zwei Operator vor Ort eingesetzt.
  • Wir informieren vor jedem Einsatz die lokale Ordnungsgehörde und stimmen eventuelle Details im Vorfeld ab.
  • Gewerbliches Nutzungsrecht: Sie erhalten sämtliche Rohdaten auf DVD oder USB-Stick. Mit Bezahlung unserer Rechnung gehen sämtliche Nutzungsrechte, zeitlich und umfänglich uneingeschränkt, an dem aufgezeichneten Material an Sie über. Wir behalten uns lediglich das Recht vor, die Aufnahmen für eigene Werbezwecke einzusetzen.




drohnenflug - ein Angebot des ITS Henn, Inh. Katrin Henn
Hohenäckerstrasse 3 - D-75387 Neubulach
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